Artikel 1
Die Straßenteile der B 9 Preßburger Straße von km 37,80 bis km 45,20 und der B 211 Rohrauer Straße von km 13,97 bis km 14,861 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom - 14. November 1980, BGBl. Nr. 510 und vom 24. März 1986, BGBl. Nr. 189 bestimmten - Abschnitte „Petronell - Deutsch-Altenburg“ und „Anschlußstelle Petronell“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Petronell-Carnuntum und Bad Deutsch-Altenburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 9/20-92 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 510/1980, BGBl. Nr. 189/1986
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012106
Dokumentnummer
NOR12152882
alte Dokumentnummer
N9199214299L
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