Artikel 1 Auflassung zweier Abschnitte der B 1 und der B 44

Alte FassungIn Kraft seit 06.3.1993

Artikel 1

Die Straßenteile der B 1 Wiener Straße von km 14,93 bis km 15,525 und der B 44 Neulengbacher Straße von km 0,00 bis km 0,85 (Kaiser Josef-Straße) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. Juli 1976, BGBl. Nr. 423, bestimmten - Abschnitt „Purkersdorf“ sowie den Umbau der Kreuzung „B 1/B 44“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Purkersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 1/102-92 im Maßstab 1:10 000) zu ersehen.

Schlagworte

BGBl. Nr. 423/1976

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2018

Gesetzesnummer

10012245

Dokumentnummer

NOR12153703

alte Dokumentnummer

N9199326673J

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