Artikel 1
Die Straßenteile der B 1 Wiener Straße von km 14,93 bis km 15,525 und der B 44 Neulengbacher Straße von km 0,00 bis km 0,85 (Kaiser Josef-Straße) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. Juli 1976, BGBl. Nr. 423, bestimmten - Abschnitt „Purkersdorf“ sowie den Umbau der Kreuzung „B 1/B 44“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Purkersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 1/102-92 im Maßstab 1:10 000) zu ersehen.
Schlagworte
BGBl. Nr. 423/1976
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012245
Dokumentnummer
NOR12153703
alte Dokumentnummer
N9199326673J
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