Artikel 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

Alte FassungIn Kraft seit 05.4.1995

Artikel 1

Der Straßenteil der B 164 Hochkönig Straße von km 8,54 bis km 8,70 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung BGBl. Nr. 778/1993 bestimmten - Abschnitt „Sanierung Ortsdurchfahrt Mühlbach“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2026

Gesetzesnummer

10012496

Dokumentnummer

NOR12155950

alte Dokumentnummer

N9199547099J

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