Artikel 1
Staatsbürger der Republik Österreich und Staatsangehörige der
Republik Senegal, die Inhaber eines gültigen Diplomaten- oder
Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk in das
Hoheitsgebiet des anderen Staates einreisen und sich dort bis zu
drei Monaten aufhalten.
Schlagworte
Diplomatenpaß
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2025
Gesetzesnummer
10005571
Dokumentnummer
NOR12061187
alte Dokumentnummer
N4198414259L
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