Artikel 19 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Alte FassungIn Kraft seit 20.4.1989

Artikel 19

Schiedsklausel in schriftlichen Verträgen

Werden andere schriftliche Verträge geschlossen als jene, die gemäß dem Personalstatut geschlossen wurden oder jene, in welchen der Generaldirektor ausdrücklich die Immunität der EUTELSAT von der Gerichtsbarkeit aufgehoben hat, muß die EUTELSAT ein schiedsgerichtliches Verfahren vorsehen. Die Schiedsklausel gibt die Möglichkeit, das anzuwendende Recht und das anzuwendende Verfahren zu bestimmen sowie die Zusammensetzung des Gerichtes, das Verfahren für die Ernennung der Schiedsrichter und den Sitz des Schiedsgerichtes. Die Vollziehung des Schiedsspruches erfolgt gemäß den in dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet der Schiedsspruch zu vollziehen ist, geltenden Vorschriften.

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