Artikel 19
Beide Seiten begrüßen die Zunahme der Kooperationsmaßnahmen im berufsbildenden Bereich, insbesondere im Bereich des Tourismus und auf dem Gebiet der Übungsfirmen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Gesetzesnummer
20002406
Dokumentnummer
NOR40038296
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