Artikel 191 AEUV

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2003

ARTIKEL 191 (ex-Artikel 138a)

Artikel 191

Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewußtsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.

Der Rat legt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)