Artikel 18 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Alte FassungIn Kraft seit 14.12.2005

TEIL V: SCHUTZ DER UMWELT

Artikel 18

Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit

In Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen kommen die Vertragsparteien überein, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Umwelt im Hinblick auf den Tabakanbau und die Herstellung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gebührend zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020

Gesetzesnummer

20004509

Dokumentnummer

NOR40073597

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