Artikel 18
Beilegung von Streitigkeiten
Jede Streitigkeit zwischen der EUTELSAT und einer Partei des Protokolls oder zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls, die nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, wird, wenn es eine der Streitparteien so wünscht, gemäß Artikel XX und Anlage B des Übereinkommens einem Schiedsverfahren unterworfen.
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