Artikel 18.
Die Bestimmungen der norwegischen Gesetze über die Einkommens- und Vermögensbesteuerung unverteilter Nachlässe sind insoweit nicht anwendbar, als der Erbe nach den Bestimmungen dieses Abkommens mit den Einkünften oder dem Vermögen aus dieser Erbschaft in Österreich der Besteuerung unterliegt.
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018
Gesetzesnummer
10003922
Dokumentnummer
NOR12043629
alte Dokumentnummer
N3196017735L
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