Artikel 16 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Alte FassungIn Kraft seit 20.4.1989

Artikel 16

Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Die EUTELSAT und alle Personen im Genuß der in diesem Protokoll festgelegten Privilegien und Immunitäten haben die Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Parteien des Protokolls einzuhalten und jederzeit mit den zuständigen Behörden der betreffenden Parteien zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften zu gewährleisten und jeden Mißbrauch der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien und Immunitäten zu verhindern.

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