Artikel 15 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Alte FassungIn Kraft seit 20.4.1989

Artikel 15

Einreise, Aufenthalt und Abreise

Die Parteien des Protokolls treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise, des Aufenthalts und der Abreise der Vertreter, Mitglieder des Personals und Sachverständigen.

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