Artikel 14 Kultur, Wissenschaft – Zusammenarbeit (Durchführung – 8. Übereinkommen)

Alte FassungIn Kraft seit 08.4.1998

Artikel 14

Beide Seiten begrüßen die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und stellen mit Befriedigung fest, daß bereits die zweite Tagung der Ständigen Expertenkommission gemäß Artikel 6 dieses Abkommens am 12. und 13. November 1996 in Wien stattgefunden hat.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2023

Gesetzesnummer

20002406

Dokumentnummer

NOR40038291

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