Artikel 13
Beide Seiten bekunden ihr Interesse an der Fortführung der Zusammenarbeit im Bereich der schulischen Berufsbildung, sowohl auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, als auch im Bereich von Übungsfirmen an berufsbildenden Schulen.
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2023
Gesetzesnummer
20002407
Dokumentnummer
NOR40038359
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