Artikel 12 Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (Bund – Länder)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

3. ABSCHNITT

Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung

Artikel 12

Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung

Die Vertragsparteien kommen überein, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Expertinnen/Experten des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung sowie Vertreterinnen/Vertretern der Bundeswirtschaftskammer und der gesetzlichen Interessensvertretung der Ärztinnen/Ärzte einzurichten. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende 2009 Modelle einer bedarfs- und patientenorientierten, Versorgungslücken schließenden, effizienten und Doppelstrukturen vermeidenden Versorgungsstruktur.

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2025

Gesetzesnummer

20005894

Dokumentnummer

NOR40100243

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)