3. ABSCHNITT
Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung
Artikel 12
Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung
Die Vertragsparteien kommen überein, eine Arbeitsgruppe bestehend aus Expertinnen/Experten des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung sowie Vertreterinnen/Vertretern der Bundeswirtschaftskammer und der gesetzlichen Interessensvertretung der Ärztinnen/Ärzte einzurichten. Diese Arbeitsgruppe erarbeitet bis Ende 2009 Modelle einer bedarfs- und patientenorientierten, Versorgungslücken schließenden, effizienten und Doppelstrukturen vermeidenden Versorgungsstruktur.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2025
Gesetzesnummer
20005894
Dokumentnummer
NOR40100243
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