Artikel 12
Rationalisierungsvorschläge
Der Fonds wird für einzelne Krankenanstalten auf Antrag des Trägers oder bei auffällig hohen Kosten je Pflegetag im Vergleich zu gleichartigen Krankenanstalten von sich aus Rationalisierungsvorschläge erstatten können.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2025
Gesetzesnummer
10000947
Dokumentnummer
NOR12012251
alte Dokumentnummer
N1198810264F
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