Artikel 12
Rationalisierungsvorschläge
Der Fonds wird für einzelne Krankenanstalten auf Antrag des Rechtsträgers oder bei auffällig hohen Kosten je Pflegetag im Vergleich zu gleichartigen Krankenanstalten von sich aus Rationalisierungsvorschläge erstatten können.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2025
Gesetzesnummer
10000801
Dokumentnummer
NOR12011063
alte Dokumentnummer
N1198512636R
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