Artikel 129 EPÜ

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1979

Artikel 129

Regelmäßig erscheinende Veröffentlichungen

Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:

  1. a) ein Europäisches Patentblatt, das die Eintragungen in das europäische Patentregister wiedergibt, sowie sonstige Angaben enthält, deren Veröffentlichung in diesem Übereinkommen vorgeschrieben ist;
  2. b) ein Amtsblatt des Europäischen Patentamts, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.

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