Artikel 11
Die Verwaltungsvereinbarungen für die oben erwähnten Notifikationen sind im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Übereinkommens ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 11
Die Verwaltungsvereinbarungen für die oben erwähnten Notifikationen sind im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Übereinkommens ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)