Artikel 10
Arbeitsprogramm
Der Rat stellt jedes Jahr auf der Grundlage eines Vorschlags des ERC ein Arbeitsprogramm für das ERO mit einer Laufzeit von drei Jahren auf. Für das erste Jahr ist dieses Programm so detailliert festzulegen, daß der Haushaltsplan des ERO für das Jahr aufgestellt werden kann.
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