Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen der Weitergeltung von Verträgen in BGBl. III Nr. 123/1997, BGBl. Nr. 1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht enthalten.
Artikel 10.
Das gegenwärtige Abkommen wird ratifiziert werden und die Ratifikationsinstrumente sollen sobald als möglich in Prag ausgetauscht werden.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2024
Gesetzesnummer
10000065
Dokumentnummer
NOR12001511
alte Dokumentnummer
N1192214874S
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