Artikel 10 Internationale Energie-Agentur – Kohletechnischer Informationsdienst

Alte FassungIn Kraft seit 09.7.1979

Artikel 10

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(a) Dieses Übereinkommen bleibt zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses in Kraft und bleibt in der Folge weiter aufrecht, solange das Exekutivkomitee nicht einstimmig seine Beendigung beschließt.

(b) Aus keiner Bestimmung dieses Übereinkommens ist ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Vertragschließenden Parteien oder zwischen einzelnen von ihnen abzuleiten.

(c) Nach Beendigung dieses Übereinkommens entscheidet das Exekutivkomitee mit Einstimmigkeit über die vollständige oder teilweise Liquidation der Vermögenswerte des Dienstes sowie über deren mögliche Verteilung an die gegenwärtigen und früheren Vertragschließenden Parteien. Das Exekutivkomitee hat, soweit möglich, die Vermögenswerte des Dienstes bzw. deren Erlös entsprechend den Beiträgen zu verteilen, welche die Vertragschließenden Parteien vom Beginn der Tätigkeit des Dienstes an geleistet haben, wobei die Beiträge sowie allfällige offene Verpflichtungen früherer Vertragschließender Parteien zu berücksichtigen sind. Meinungsverschiedenheiten mit einer früheren Vertragschließenden Partei über den ihr im Sinne dieses Absatzes zugewiesenen Anteil sind nach Artikel 8 Absatz (d) beizulegen, und zu diesem Zweck gilt eine frühere Vertragschließende Partei als Vertragschließende Partei.

(d) Dieses Übereinkommen kann mit einstimmigem Beschluß des Exekutivkomitees jederzeit abgeändert werden. Solche Abänderungen treten auf einem vom Exekutivkomitee einstimmig beschlossenen Wege in Kraft.

(e) Die Urschrift des Übereinkommens wird beim Exekutivdirektor der Agentur hinterlegt, und jeder Vertragspartei ist eine beglaubigte Abschrift zuzustellen. Je eine Abschrift dieses Übereinkommens geht sämtlichen an der Agentur beteiligten Ländern sowie allen Mitgliedsländern der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Europäischen Gemeinschaften zu.

Geschehen in Paris am 20. November 1975.

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