ARTIKEL IX
§ 25. Gerichtsreorganisation
Der Bund und das Land Niederösterreich stimmen überein, in Niederösterreich eine Gerichtsreorganisation anzustreben und in Fortsetzung der schon aufgenommenen Verhandlungen zügig durchzuführen, die den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen an eine funktionierende Justiz Rechnung trägt und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nimmt.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
10000750
Dokumentnummer
NOR12010506
alte Dokumentnummer
N11983100633
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