§ 20. Schulraumbeschaffung
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung das Schulbau- und Schulsanierungsprogramm der mittleren und höheren Schulen im Lande Niederösterreich – sowohl hinsichtlich der öffentlichen als auch der Privatschulen – fördern und unterstützen.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
10000750
Dokumentnummer
NOR12010501
alte Dokumentnummer
N11983100583
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