§ 16. Verkehrsverbesserung im Marchfeld
Die Vertragsparteien kommen überein, in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Interessensvertretungen für das Marchfeld ein optimal auf die Schienenverbindungen abgestimmtes Verkehrsbedienungsprogramm zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Programms werden sich vor allem im Kraftfahrlinienverkehr Verkehrsverbesserungen ergeben. Im Schienenverkehr werden die Bemühungen zur Modernisierung des Wagenmaterials, Verbesserung des Fahrplans und Kürzung der Fahrzeiten fortgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
10000750
Dokumentnummer
NOR12010497
alte Dokumentnummer
N11983100543
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