Art. 5 § 16 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ)

Alte FassungIn Kraft seit 28.1.1983

§ 16. Verkehrsverbesserung im Marchfeld

Die Vertragsparteien kommen überein, in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Interessensvertretungen für das Marchfeld ein optimal auf die Schienenverbindungen abgestimmtes Verkehrsbedienungsprogramm zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Programms werden sich vor allem im Kraftfahrlinienverkehr Verkehrsverbesserungen ergeben. Im Schienenverkehr werden die Bemühungen zur Modernisierung des Wagenmaterials, Verbesserung des Fahrplans und Kürzung der Fahrzeiten fortgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2025

Gesetzesnummer

10000750

Dokumentnummer

NOR12010497

alte Dokumentnummer

N11983100543

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