Art. 50 § 5 Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2010

Solidarhaftung

§ 5.

Für die Ansprüche nach § 2 haften die UFH Holding GmbH, die UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG und die UFH Umweltforum Haushalt Privatstiftung zur ungeteilten Hand. Diese Rechtsträger können sich von der Haftung durch den Nachweis befreien, dass sie die Mittel vor dem 31. Dezember 2010 in Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und dem Zweck der genannten Privatstiftung verwendet haben.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20007061

Dokumentnummer

NOR40124499

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