Art. 50 § 4 Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2010

Verwendungszweck

§ 4.

Die aufgrund von Zahlungen gemäß § 2 erlangten Beträge sind zu Zwecken der Rückzahlung der Ansprüche gemäß § 1, des Verbraucherschutzes, für in § 1 des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, genannte Ziele sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20007061

Dokumentnummer

NOR40124498

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