Art. 3 § 15 ETV 1990

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1993

Artikel III

Schlußbestimmungen

§ 15

§ 15. Die in den Anhängen angeführten „Österreichischen Bestimmungen für die Elektrotechnik" werden vom Österreichischen Verband für Elektrotechnik, 1010 Wien, Eschenbachgasse 9, erarbeitet, veröffentlicht und verkauft.

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