§ 4. Gemeinsame Sonderförderungsaktion Niederösterreich-Süd
Der Bund und das Land Niederösterreich erklären sich bereit, die folgenden im Österreichischen Raumordnungskonzept definierten Regionen und Entwicklungszentren mit den dazugehörigen Standorträumen in eine gemeinsame industriell-gewerbliche Sonderförderungsaktion Niederösterreich-Süd einzubeziehen.
Im einzelnen wird diese Förderungsaktion umfassen:
- die Verwaltungsbezirke Wiener Neustadt und Neunkirchen, den Gerichtsbezirk Pottenstein,
- das Entwicklungszentrum Lilienfeld samt Standortraum,
- das Entwicklungszentrum Scheibbs samt Standortraum und das Entwicklungszentrum Waidhofen an der Ybbs samt Standortraum.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2025
Gesetzesnummer
10000750
Dokumentnummer
NOR12010485
alte Dokumentnummer
N11983100423
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