Art. 2 § 3 Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2008

§ 3.

Die ÖIAG ist berechtigt, zur Unterstützung der Umsetzung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 der Austrian Airlines AG finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro zu gewähren. Zur Bedeckung dieser Maßnahme können auch Beteiligungserträge und Privatisierungsgewinne herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018

Gesetzesnummer

10005122

Dokumentnummer

NOR40104595

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