Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 151 Abs. 63 B-VG
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2005
Entlohnungskriterien
§ 24d.
Betriebliche Einstufungsregelungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung dürfen bei der Regelung der Entlohnungskriterien keine Kriterien vorschreiben, die zu einer Diskriminierung wegen einer Behinderung führen.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2005
Zuletzt aktualisiert am
06.11.2023
Gesetzesnummer
10008253
Dokumentnummer
NOR40066801
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