Art. 2 § 23f InvFG

Alte FassungIn Kraft seit 13.2.2004

Prospekt

§ 23f

Im vereinfachten und vollständigen Prospekt (§ 6) von Pensionsinvestmentfonds ist darauf hinzuweisen, daß der Pensionsinvestmentfonds für Zwecke der Altersvorsorge dient und deshalb eine langfristige Anlagepolitik verfolgt.

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