§ 1.
Die von allen an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern gemäß § 45 Abs. 1 ÖSG 2012 zu entrichtende Ökostrompauschale beträgt für die Kalenderjahre 2015 bis einschließlich 2017:
- für die auf den Netzebenen 1 bis 3 angeschlossenen Netznutzer104.444 Euro;
- für die auf der Netzebene 4 angeschlossenen Netznutzer104.444 Euro;
- für die auf der Netzebene 5 angeschlossenen Netznutzer15.517 Euro;
- für die auf der Netzebene 6 angeschlossenen Netznutzer955 Euro;
- für die auf der Netzebene 7 angeschlossenen Netznutzer33 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017
Gesetzesnummer
20009047
Dokumentnummer
NOR40167301
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