Artikel II
Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz - InvFG 1993) I. Abschnitt Kapitalanlagefonds und Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds und Investmentfondsgesellschaften)
Kapitalanlagefonds
§ 1
§ 1. Ein Kapitalanlagefonds ist ein aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen, das in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gebildet wird.
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