Artikel 2
§ 10
§ 10. Dieser Artikel regelt die automationsunterstützte Übertragung von Erklärungen ausschüttungsgleicher Erträge im Sinne des § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 ausländischer Kapitalanlagefonds im Sinne des § 42 Abs. 1 InvFG 1993, sofern die ausschüttungsgleichen Erträge eine gesamte Rechenperiode eines Kapitalanlagefonds umfassen.
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