Art. 1 § 9b ÖIAG-G 2000

Alte FassungIn Kraft seit 20.3.2015

Übertragung der Anteilsrechte an der Casinos Austria AG

§ 9b.

(1) Die derzeit von der Münze Österreich Aktiengesellschaft an der Casinos Austria Aktiengesellschaft gehaltenen Anteile gehen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in das Eigentum der ÖBIB über.

(2) Die Münze Österreich Aktiengesellschaft erhält für ihre Anteile von der ÖBIB ein angemessenes Entgelt, dessen Höhe der Durchschnitt zweier Wertgutachten ist, die von jeweils unabhängigen Wirtschaftsprüfern zum Stichtag 31. Dezember 2014 erstellt werden.

(3) Mit der Übertragung der in Abs. 1 angeführten Anteilsrechte gehen alle damit rechtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Vermögensrechte, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten auf die ÖBIB als Gesamtrechtsnachfolgerin über. Durch den Rechtsübergang gemäß Abs. 1 werden keine Vorkaufs- oder Aufgriffsrechte ausgelöst. Die ÖBIB tritt in bestehende Gesellschaftervereinbarungen ein.

(4) Maßnahmen gemäß Abs. 1 unterliegen keinen Bewilligungs- oder Genehmigungserfordernissen nach bundesrechtlichen Vorschriften. Maßnahmen gemäß Abs. 1 sind von bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019

Gesetzesnummer

20000660

Dokumentnummer

NOR40169466

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