Art. 1 § 6 IUV

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2002

Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse

§ 6.

Die Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse muss zusätzlich zu den Angaben gemäß § 84c Abs. 2 GewO 1994 folgende Angaben enthalten:

  1. 1. Beschreibung des Betriebsstandorts und seines Umfelds;
  2. 2. topographische, meteorologische, hydrologische und geologische Daten und sonstige Angaben zu den Untergrundverhältnissen des Standorts, gegebenenfalls auch in Folge früherer Nutzungen, soweit diese Daten für die Schlussfolgerungen des Sicherheitsberichts von Relevanz sind;
  3. 3. die genaue Bezeichnung der gefährlichen Stoffe mit Bezeichnung nach IUPAC (International Union of Pure and Applied Chemistry), mit CAS (Chemical Abstract System) Nummer, mit handelsüblicher Bezeichnung und mit Angabe der toxikologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften, des Verhaltens der Stoffe unter normalen Produktionsverfahrens- und Lagerbedingungen und bei Abweichung von den normalen Bedingungen sowie der möglichen humanhygienischen und umweltrelevanten unmittelbar bestehenden oder langfristig möglichen Auswirkungen dieser Stoffe;
  4. 4. die Höchstmenge an gefährlichen Stoffen, die im Betrieb vorhanden sein können (§ 84b Z 5 GewO 1994);
  5. 5. ein zum Zeitpunkt der Übermittlung des Sicherheitsberichts an die Behörde aktuelles Verzeichnis der gefährlichen Stoffe, die im Betrieb vorhanden sein können;
  6. 6. ein Verzeichnis und eine schematische Darstellung der im Betrieb durchgeführten Tätigkeiten und ein Verzeichnis der technischen Anlagen (§ 84b Z 2 GewO 1994) sowie eine Darstellung der Lage der technischen Anlagen innerhalb des Betriebs;
  7. 7. eine Beschreibung und planliche Darstellung der technischen Anlagen;
  8. 8. eine Beschreibung und schematische Darstellung der Produktionsverfahren und Verfahrensabläufe sowie die Angabe von Produktionsverfahrens- und Lagerbedingungen.

Schlagworte

Produktionsverfahrensbedingung

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2021

Gesetzesnummer

20002192

Dokumentnummer

NOR40035816

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