§ 6
Für den Ersteher gelten die Bestimmungen des allgemeinen Regulativs des Versteigerungsamtes.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Für den Ersteher gelten die Bestimmungen des allgemeinen Regulativs des Versteigerungsamtes.
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