Aufnahme
§ 3o.
§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. b VBG ist auf Landesvertragsbedienstete mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Wortfolge ‚auf Grund eines Staatsvertrages’ durch die Wortfolge ‚auf Grund rechtlicher Verpflichtungen’ ersetzt wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)