Art. 1 § 3 Lehrplan - Fachschule für Sozialberufe

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1998

§ 3

§ 3. Diese Verordnung sowie die Anlage zu dieser Verordnung treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) mit 1. September 1998 klassenweise aufsteigend in Kraft.

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