Art. 1 § 1 Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG

Alte FassungIn Kraft seit 22.7.1998

Artikel I

Artikel I

§ 1.

(1) Die Anteilsrechte des Bundes an der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs-Aktiengesellschaft, Wien, und der Flughafen Wien Aktiengesellschaft, Schwechat, gehen in das Eigentum der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) über.

(2) Mit der Übertragung der in Abs. 1 angeführten Anteilsrechte gehen alle damit rechtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Vermögensrechte und Vereinbarungen auf die ÖIAG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich über.

(3) Die ÖIAG hat die Aufgabe, die Anteilsrechte an den übertragenen Beteiligungen anstelle des Bundes wahrzunehmen. Die ÖIAG ist an die diese Beteiligungen betreffenden gesetzlichen Regelungen sowie an alle luftfahrtrechtlichen und völkerrechtlichen Regelungen ebenfalls gebunden. Die bestehenden Gesellschaftervereinbarungen bleiben aufrecht.

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018

Gesetzesnummer

10005122

Dokumentnummer

NOR12056709

alte Dokumentnummer

N3199812365U

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