ARTIKEL I Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Die Rechtsverhältnisse der Oesterreichischen Nationalbank werden durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag), das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB/EZB-Statut) sowie durch dieses Bundesgesetz geregelt. Die Bestimmungen des Aktiengesetzes 1965, BGBl. Nr. 98/1965, sind auf die Oesterreichische Nationalbank anwendbar, soweit durch den EG-Vertrag, das ESZB/EZB-Statut oder durch dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt wird.
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