§ 1
§ 1. Für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1
§ 1. Für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen.
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