Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem 8a. Abschnitt der Gewerbeordnung 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen unterliegen.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20002192
Dokumentnummer
NOR40035811
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