Sofortmaßnahmen
§ 14.
Während der Dauer der Warnstufe II sind in dem betreffenden Ozon-Überwachungsgebiet Wandertage sowie Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt im Freien und Kindergartenausflüge untersagt.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010692
Dokumentnummer
NOR12135809
alte Dokumentnummer
N8199220358J
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