§ 14
§ 14. Zum fachlichen Wirkungsbereich des Institutes für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde gehören insbesondere:
Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde; die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer in Zusammenhang mit Wasserbauten und Sicherung der Vielfalt autochthoner Fischarten; Forschungs- und Versuchswesen auf dem Gebiet der gewässerverträglichen Fischerei und gewässerverträglicher Methoden zur Produktion gesunder aquatischer Organismen; Erfassung von Fischregionen und Fischartenkartierung; Erfassung des Zustandes von stehenden Gewässern, der Einflußfaktoren und Beurteilung von Sanierungsstrategien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)