Art. 1 § 114 TKG

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1997

Weisungsfreiheit

§ 114

§ 114. Die Mitglieder der Telekom-Control-Kommission sind gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.

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