Weisungsfreiheit
§ 114
§ 114. Die Mitglieder der Telekom-Control-Kommission sind gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Weisungsfreiheit
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§ 114. Die Mitglieder der Telekom-Control-Kommission sind gemäß Art. 20 Abs. 2 B-VG bei der Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden.
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