Anlage ZustellFormV

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.2006

Anlage

Für die Formulare 1 (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes) und 2 (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches) werden hinsichtlich des Erscheinungsbildes folgende technische Spezifikationen festgelegt:

(Vorderseite) Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes

Empfänger

Absender Geschäftszahl

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Sehr geehrte Frau!

Sehr geehrter Herr!

Heute konnte Ihnen ein

- zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück

(RSa-Brief)

- zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSb-Brief) nicht zugestellt werden. Das Schriftstück wird daher hinterlegt. Die Hinterlegung gilt grundsätzlich als Zustellung.

Holen Sie das Schriftstück in Ihrem Interesse ehestens ab, Sie könnten sonst wichtige Fristen versäumen!

Das Schriftstück ist abzuholen Öffnungszeiten:

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o heute ab ____ Uhr Mo-Do _______________ Uhr

o ab morgen (nächstem Werktag) Fr __________________ Uhr

Sa __________________ Uhr

beim _________________________________________________________

Bitte bringen Sie diese Verständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

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Zusteller, Datum

Hinweis!

Das Schriftstück liegt bis zum _____________ beim __________________

und wird danach wieder der absendenden Behörde zurückgeleitet.

Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes Bitte wenden!

(Rückseite)

Wichtige Information!

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Zustellung etwa wegen Urlaubes, Krankenhausaufenthaltes oder dergleichen vorübergehend abwesend waren und daher vom Zustellvorgang nicht rechzeitig Kenntnis erlangen konnten, dann wird die Zustellung erst an dem Ihrer Rückkehr folgenden Tag wirksam, wenn dieser Tag noch innerhalb der Abholfrist liegt. (Die Abholfrist ist auf Seite 1 unten angegeben.) Sollte die Abholfrist bei Ihrer Rückkehr schon abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Absender in Verbindung.

Ankündigung eines zweiten Zustellversuches

Empfänger Abgabestelle

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Absender Geschäftszahl

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Sehr geehrte Frau!

Sehr geehrter Herr!

Heute konnte Ihnen ein zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSa-Brief) nicht zugestellt werden. Die Zustellung wird an der oben genannten Abgabestelle neuerlich versucht werden.

Seien Sie bitte zur Annahme des Schriftstückes anwesend, sonst müßte

es beim ____________________________________________________________

hinterlegt werden.

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Der zweite Zustellversuch wird am ____________________

zwischen _______________ und ________ Uhr

stattfinden.

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Zusteller, Datum

Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes

<DATUM>

Verständigung von der elektronischen Zustellung

eines behördlichen elektronischen Dokuments

Absender: <ABSENDER>

Geschäftszahl: <GESCHÄFTSZAHL>

Empfänger: <NAME | BEZEICHNUNG>

Zustellung < „mit“ | „ohne“ > Zustellnachweis

Das Dokument ist abzuholen bei Ihrem Zustelldienst unter <ADRESSE>

Versendung der ersten Verständigung erfolgt am <DATUM>

Versendung der zweiten Verständigung erfolgt am <DATUM> Ende der einwöchigen Abholfrist am <DATUM>, 24.00 h

<ELEKTRONISCHE SIGNATUR DES ZUSTELLDIENSTES>

Wichtige Informationen !

Falls das Dokument in der Zwischenzeit abgeholt wurde, ist diese Verständigung gegenstandslos.

Die Rechtswirkungen der Zustellung, insbesondere der Beginn des Laufes von Rechtsmittelfristen, treten mit dem Zeitpunkt der elektronischen Abholung, spätestens jedoch eine Woche nach dem Tag der Versendung der ersten Verständigung ein. (Dieser Tag sowie das Ende der einwöchigen Abholfrist sind im vorliegenden Formular angegeben.) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Verständigung an die dem Zustelldienst bezeichnete Abgabestelle wegen länger dauernder Abwesenheit des Empfängers nicht erfolgreich war, so wird die Zustellung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam.

Der Nachweis der Zustellung wird durch Ihre elektronische Signatur beim Abholen des Dokuments erbracht.

Unabhängig vom Eintritt der Zustellwirkung steht Ihnen das Dokument bei Ihrem Zustelldienst unter der angegebenen elektronischen Adresse noch für zwei Wochen nach Ende der einwöchigen Abholfrist gespeichert zur Verfügung.

Formular 7/1 zu den §§ 34 und 36 des Zustellgesetzes

(Anm.: Formular nicht darstellbar)

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