Anlage
Für die Formulare 1 (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes) und 2 (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches) werden hinsichtlich des Erscheinungsbildes folgende technische Spezifikationen festgelegt:
- Die Formulare haben eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (± 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 80 mm (± 0,5 mm) unterhalb der oberen Papierkante in einem Abstand von 12 mm (± 1 mm) vom linken Papierrand;
- Der linke Papierrand und die obere Papierkante der Formulare haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen wird.
(Vorderseite) Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes
Empfänger
Absender Geschäftszahl
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Sehr geehrte Frau!
Sehr geehrter Herr!
Heute konnte Ihnen ein
- zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück
(RSa-Brief)
- zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSb-Brief) nicht zugestellt werden. Das Schriftstück wird daher hinterlegt. Die Hinterlegung gilt grundsätzlich als Zustellung.
Holen Sie das Schriftstück in Ihrem Interesse ehestens ab, Sie könnten sonst wichtige Fristen versäumen!
Das Schriftstück ist abzuholen Öffnungszeiten:
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o heute ab ____ Uhr Mo-Do _______________ Uhr
o ab morgen (nächstem Werktag) Fr __________________ Uhr
Sa __________________ Uhr
beim _________________________________________________________
Bitte bringen Sie diese Verständigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
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Zusteller, Datum
Hinweis!
Das Schriftstück liegt bis zum _____________ beim __________________
und wird danach wieder der absendenden Behörde zurückgeleitet.
Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes Bitte wenden!
(Rückseite)
Wichtige Information!
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Zustellung etwa wegen Urlaubes, Krankenhausaufenthaltes oder dergleichen vorübergehend abwesend waren und daher vom Zustellvorgang nicht rechzeitig Kenntnis erlangen konnten, dann wird die Zustellung erst an dem Ihrer Rückkehr folgenden Tag wirksam, wenn dieser Tag noch innerhalb der Abholfrist liegt. (Die Abholfrist ist auf Seite 1 unten angegeben.) Sollte die Abholfrist bei Ihrer Rückkehr schon abgelaufen sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Absender in Verbindung.
Ankündigung eines zweiten Zustellversuches
Empfänger Abgabestelle
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Absender Geschäftszahl
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Sehr geehrte Frau!
Sehr geehrter Herr!
Heute konnte Ihnen ein zu eigenen Handen zuzustellendes behördliches Schriftstück (RSa-Brief) nicht zugestellt werden. Die Zustellung wird an der oben genannten Abgabestelle neuerlich versucht werden.
Seien Sie bitte zur Annahme des Schriftstückes anwesend, sonst müßte
es beim ____________________________________________________________
hinterlegt werden.
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Der zweite Zustellversuch wird am ____________________
zwischen _______________ und ________ Uhr
stattfinden.
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Zusteller, Datum
Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes
<DATUM>
Verständigung von der elektronischen Zustellung
eines behördlichen elektronischen Dokuments
Absender: <ABSENDER>
Geschäftszahl: <GESCHÄFTSZAHL>
Empfänger: <NAME | BEZEICHNUNG>
Zustellung < „mit“ | „ohne“ > Zustellnachweis
Das Dokument ist abzuholen bei Ihrem Zustelldienst unter <ADRESSE>
Versendung der ersten Verständigung erfolgt am <DATUM>
Versendung der zweiten Verständigung erfolgt am <DATUM> Ende der einwöchigen Abholfrist am <DATUM>, 24.00 h
<ELEKTRONISCHE SIGNATUR DES ZUSTELLDIENSTES>
Wichtige Informationen !
Falls das Dokument in der Zwischenzeit abgeholt wurde, ist diese Verständigung gegenstandslos.
Die Rechtswirkungen der Zustellung, insbesondere der Beginn des Laufes von Rechtsmittelfristen, treten mit dem Zeitpunkt der elektronischen Abholung, spätestens jedoch eine Woche nach dem Tag der Versendung der ersten Verständigung ein. (Dieser Tag sowie das Ende der einwöchigen Abholfrist sind im vorliegenden Formular angegeben.) Stellt sich nachträglich heraus, dass die Verständigung an die dem Zustelldienst bezeichnete Abgabestelle wegen länger dauernder Abwesenheit des Empfängers nicht erfolgreich war, so wird die Zustellung erst an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam.
Der Nachweis der Zustellung wird durch Ihre elektronische Signatur beim Abholen des Dokuments erbracht.
Unabhängig vom Eintritt der Zustellwirkung steht Ihnen das Dokument bei Ihrem Zustelldienst unter der angegebenen elektronischen Adresse noch für zwei Wochen nach Ende der einwöchigen Abholfrist gespeichert zur Verfügung.
Formular 7/1 zu den §§ 34 und 36 des Zustellgesetzes
(Anm.: Formular nicht darstellbar)
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