Anlage
Technische Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 sind:
- 1. die die Kommunikation zwischen Applikationen und Zustelldienst zur Übergabe von Sendungen und zur Übermittlung von Zustellnachweisen beschreibende Schnittstellenspezifikation “ZUSE Interface Spezifikation – Aufbau (ZUSEMSG)",
- 2. die Elektronische Zustellung – LDAP-Schemabeschreibung
(ZUSELDAP),
- 3. die Spezifikation der Bürgerkarte für die in den §§ 32 und 35 ZustG genannte Inanspruchnahme der Bürgerkarte und
- 4. serverseitig authentifizierte Verbindungen mit starker Verschlüsselung mit Schlüssellängen von mindestens 100 Bit (Server Sicherheitsstufe 1 im Sinne der Konvention “Sicherheitsstufen für die Kommunikation Bürger – Behörde im Bereich e-Government").
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