Anlage Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 07.5.2004

Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf die Kundmachung im RIS verwiesen.

Anlage

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Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen

(Anm.: Anlage nicht darstellbar!)

Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form

des BGBl. bzw. auf die Kundmachung im RIS verwiesen.

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2026

Gesetzesnummer

10010390

Dokumentnummer

NOR40051890

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